Google Maps auf der Website einbinden: Datenschutz beachten
Google Maps datenschutzfreundlich einbinden: Zwei-Klick-Lösung, Kartenbild mit Link oder nur Route planen. Was erlaubt ist und was Google verlangt.
Eine direkt eingebettete Google-Karte lädt schon beim Seitenaufruf Daten von Google und braucht deshalb vorher eine Einwilligung. Datenschutzfreundlicher sind eine Zwei-Klick-Lösung, ein statisches Kartenbild mit Link oder einfach ein Link „Route planen“. Für die meisten Handwerksbetriebe reicht die Adresse als Text plus Link völlig aus.
In diesem Artikel
- Darf ich Google Maps auf meiner Website einbinden?
- Wie binde ich Google Maps datenschutzfreundlich ein?
- Darf ich einen Screenshot von Google Maps als Bild nutzen?
- Wie funktioniert die Zwei-Klick-Lösung bei Google Maps?
- Lädt eine eingebettete Google-Karte auch Google Fonts?
- Was muss in die Datenschutzerklärung, wenn ich Google Maps nutze?
- Häufige Fragen
Darf ich Google Maps auf meiner Website einbinden?
Ja, aber eine direkt eingebettete Karte lädt schon beim Seitenaufruf Daten von Google. Dafür brauchst du vorher eine Einwilligung oder eine Lösung, die erst nach einem Klick lädt.
Die Karte auf der Kontaktseite ist auf Handwerker-Websites eine typische Einbindung. Technisch ist sie ein Fenster zu Google: Beim Laden der Seite holt der Browser Kartenbilder, Skripte und oft auch Schriften von Google-Servern und überträgt dabei die IP-Adresse.
Für Zugriffe auf das Endgerät, die nicht unbedingt nötig sind, verlangt § 25 TDDDG eine Einwilligung. Die Datenschutzkonferenz nennt Karten ausdrücklich als Zusatzfunktion, die Besucher erst wünschen, wenn sie sie bewusst nutzen (Rz. 74 bis 76).
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 4. November 2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Wie binde ich Google Maps datenschutzfreundlich ein?
Mit einer Zwei-Klick-Lösung, einem statischen Kartenbild mit Link oder einfach mit einem Link „Route planen“. Alle drei Wege laden beim Seitenaufruf nichts von Google.
Vier Wege, deinen Standort zu zeigen
| Weg | Lädt beim Aufruf von Google? | Aufwand | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| Karte direkt eingebettet | Ja | Gering | Nur mit Einwilligung vorab |
| Zwei-Klick-Lösung | Nein, erst nach Klick | Mittel | Interaktive Karte bleibt möglich |
| Statisches Kartenbild plus Link | Nein | Gering | Bild selbst erstellen oder mit Quellenangabe |
| Nur Adresse und Link „Route planen“ | Nein | Sehr gering | Am Handy oft die praktischste Lösung |
Für die meisten Handwerksbetriebe ist die interaktive Karte verzichtbar. Kunden wollen wissen, wo du bist, und dann losfahren. Am Handy öffnet ein Link ohnehin direkt die Navigations-App. Google selbst erlaubt ausdrücklich, auf Google Maps mit einem Text oder Knopf wie „Auf Google Maps ansehen“ zu verlinken (Google-Richtlinien für Geo-Inhalte).
Darf ich einen Screenshot von Google Maps als Bild nutzen?
Nur mit der vollständigen Quellenangabe von Google im Bild. Sauberer ist ein selbst gestaltetes Kartenbild oder eine Karte auf Basis von OpenStreetMap mit der vorgeschriebenen Namensnennung.
Google verlangt laut seinen Richtlinien für Geo-Inhalte, dass bei Screenshots die Quellenangabe so erhalten bleibt, wie sie im Bild erscheint. Sie darf weder abgeschnitten noch in den Fußbereich der Website verschoben werden. Für kommerzielle Nutzungen über die einfache Einbettung hinaus verweist Google auf die kostenpflichtige Maps Platform.
Eine einfache Alternative ist eine Karte auf Basis von OpenStreetMap. Die Daten sind frei nutzbar, wenn du „© OpenStreetMap-Mitwirkende“ angibst und auf die Lizenzseite verweist. Noch schlichter: eine kleine gezeichnete Anfahrtsskizze mit den wichtigsten Straßen.
Egal welche Karte du nutzt: Schreib deine Adresse zusätzlich als normalen Text auf die Seite. Google und KI-Suchen lesen Text, keine Kartenbilder. Warum Name, Adresse und Telefonnummer überall gleich sein sollten, steht im Ratgeber Firmendaten überall gleich.
Wie funktioniert die Zwei-Klick-Lösung bei Google Maps?
Statt der Karte steht zuerst ein Platzhalterbild mit Hinweis. Erst nach dem Klick auf „Karte laden“ wird die Google-Karte eingebettet. Vorher fließen keine Daten.
Zwei-Klick-Karte in fünf Schritten
- Platzhalter anlegen
Ein ruhiges Bild im Kartenformat, gespeichert auf deinem Server.
- Hinweis formulieren
„Beim Laden der Karte werden Daten an Google übertragen. Mehr in der Datenschutzerklärung.“
- Knopf setzen
„Karte laden“ als klar beschrifteter Knopf, daneben der Link „Route in Google Maps öffnen“.
- Karte erst nach Klick einfügen
Der Einbettungscode wird erst nach dem Klick geladen. Viele Banner-Tools und Plugins bieten das fertig an.
- Testen
Seite im privaten Fenster öffnen und in den Entwicklertools prüfen, dass vor dem Klick keine Verbindung zu google.com oder gstatic.com entsteht.
Lädt eine eingebettete Google-Karte auch Google Fonts?
Häufig ja. Die eingebettete Karte holt eigene Schriften von Google-Servern. Selbst wenn du deine Schriften lokal eingebunden hast, kann die Karte wieder eine Verbindung herstellen.
Das ist eine typische Stolperfalle nach einer Umstellung auf lokale Schriften. Wer die Karte direkt eingebettet lässt, hat das Google-Fonts-Thema nur zur Hälfte gelöst. Mehr dazu im Ratgeber Google Fonts und Abmahnungen.
Was muss in die Datenschutzerklärung, wenn ich Google Maps nutze?
Anbieter, Zweck, welche Daten übertragen werden, die Rechtsgrundlage, eine mögliche Übermittlung in die USA und wie Besucher ihre Zustimmung widerrufen können.
Anbieter für Nutzer in Europa ist die Google Ireland Limited. Übermittlungen an die Google LLC in den USA stützen sich derzeit auf das EU-US Data Privacy Framework, das das Gericht der EU im September 2025 bestätigt hat. Ob das dauerhaft hält, ist offen.
Nutzt du nur einen Link zu Google Maps ohne Einbettung, reicht ein kurzer Hinweis, dass Besucher beim Klick zu Google wechseln. Welche Bausteine sonst in die Erklärung gehören, steht unter Datenschutzerklärung für die Firmenwebsite. Für Videos gilt übrigens dasselbe Prinzip, siehe YouTube-Videos datenschutzfreundlich einbinden.
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Häufige Fragen
Nein. Für die lokale Suche zählen vor allem dein Google-Unternehmensprofil und eine Adresse als Text auf der Website. Eine eingebettete Karte bringt dafür keinen erkennbaren Vorteil.
Ein einfacher Link lädt auf deiner Seite nichts von Google. Erst wenn der Besucher klickt, wechselt er zu Google und dort gelten Googles Regeln. Ein kurzer Hinweis in der Datenschutzerklärung schadet nicht.
Ja, wenn der Banner die Karte wirklich blockiert, bis zugestimmt wurde. Lehnt jemand ab, sollte an der Stelle ein Platzhalter mit Link zur Route erscheinen, damit niemand ohne Anfahrt dasteht.
Die einfache Einbettung über den Teilen-Knopf ist kostenlos. Für individuelle Karten über die Maps Platform verlangt Google einen API-Schlüssel und rechnet nach Nutzung ab. Für eine Kontaktseite brauchst du das meist nicht.
Für eingebettete Karten anderer Anbieter gelten dieselben Grundsätze. Ein Link zur Route ist auch hier die einfachste Lösung. Einträge in Apple Maps selbst sind ein eigenes Thema für deine Sichtbarkeit.
Quellen
- § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, abgerufen am 04.11.2026
- DSK: Orientierungshilfe für Anbieter digitaler Dienste, Version 1.2 (November 2024), abgerufen am 04.11.2026
- Google: Richtlinien für Geo-Inhalte (Maps, Earth, Street View), abgerufen am 04.11.2026
- OpenStreetMap: Urheberrecht und Lizenz, abgerufen am 04.11.2026
- Epstein Becker Green: EU-US Data Privacy Framework übersteht Klage (EuG, T-553/23), abgerufen am 04.11.2026