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Recht und Pflichten

Google Fonts und Abmahnungen: Was du prüfen solltest

Google-Fonts-Abmahnung erhalten oder Sorge davor? Was das LG München entschied, was der BGH dem EuGH vorlegte und wie du Schriften lokal einbindest.

Armin FranzAktualisiert am 6 Min. Lesezeit
Armin Franz steht am Bürofenster und schaut auf sein Tablet
Kurz gesagt

Google Fonts sind nicht verboten. Riskant ist nur, wenn deine Website die Schriften beim Aufruf vom Google-Server lädt, weil dabei IP-Adressen an Google gehen. Das LG München I sprach dafür 2022 einem Besucher 100 Euro zu. Bindest du die Schriften lokal ein, ist dieses Risiko vom Tisch. Die Grundsatzfrage liegt beim EuGH.

In diesem Artikel
  1. Sind Google Fonts auf der Website verboten?
  2. Was hat das LG München zu Google Fonts entschieden?
  3. Muss ich zahlen, wenn ich ein Google-Fonts-Schreiben bekomme?
  4. Wie prüfe ich, ob meine Website Google Fonts lädt?
  5. Wie binde ich Google Fonts lokal ein?
  6. Gilt das auch für andere Schriftanbieter?
  7. Häufige Fragen

Sind Google Fonts auf der Website verboten?

Nein. Problematisch ist nur, wenn deine Seite die Schriften beim Aufruf vom Google-Server lädt. Dann geht die IP-Adresse deiner Besucher ohne Einwilligung an Google.

Google Fonts sind kostenlose Schriftarten, die viele Baukästen und WordPress-Themes standardmäßig nutzen. Technisch gibt es zwei Wege: Die Seite holt die Schrift bei jedem Aufruf von Google (dynamisch), oder die Schriftdatei liegt auf deinem eigenen Server (lokal).

Beim dynamischen Weg baut der Browser deiner Besucher eine Verbindung zu Google auf und überträgt dabei seine IP-Adresse. Genau das war 2022 der Auslöser für eine Welle von Abmahnschreiben.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 4. November 2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.

Was hat das LG München zu Google Fonts entschieden?

Das Landgericht München I hat 2022 einem Besucher 100 Euro Schadensersatz zugesprochen, weil eine Website seine IP-Adresse ohne Einwilligung über Google Fonts an Google weitergab.

Das Urteil vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) ist das Urteil, auf das sich danach viele Schreiben beriefen. Das Gericht sah in der Weitergabe der IP-Adresse einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und verlangte zusätzlich, das Einbinden zu unterlassen. Eine Zusammenfassung hat die IHK Bergisches Land veröffentlicht.

Wichtig für die Einordnung: Es war ein Urteil eines Landgerichts in einem Einzelfall. Es hat keine allgemeine Bußgeldpflicht geschaffen, wohl aber viele Leute auf die Idee gebracht, massenhaft Forderungen zu verschicken.

Muss ich zahlen, wenn ich ein Google-Fonts-Schreiben bekomme?

Nicht ungeprüft. Gerichte haben gezielt provozierte Website-Besuche als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Die Grundsatzfrage liegt seit 2025 beim Europäischen Gerichtshof.

Das Landgericht München I hat 2023 entschieden, dass jemand, der Websites mit einem Programm gezielt nach Google Fonts absucht, um danach Geld zu fordern, rechtsmissbräuchlich handelt (Urteil vom 30.03.2023, Az. 4 O 13063/22). Wer die Seite gar nicht selbst besucht hat, kann sich nicht auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts berufen.

Der Bundesgerichtshof hat die Grundfragen am 28. August 2025 dem EuGH vorgelegt (Az. VI ZR 258/24): Sind dynamische IP-Adressen immer personenbezogen? Gibt es Schadensersatz, wenn jemand den Verstoß absichtlich provoziert? Ist das Rechtsmissbrauch? Eine Entscheidung des EuGH lag bei meiner Recherche im November 2026 noch nicht vor (Händlerbund, TCI Rechtsanwälte).

Erst prüfen, dann reagieren

Bekommst du ein Schreiben, prüf zuerst, ob deine Seite am genannten Tag überhaupt Google Fonts vom Google-Server geladen hat. Zahl nichts aus Panik und unterschreib keine Erklärung, bevor ein Anwalt oder deine Kammer draufgeschaut hat. Den Ablauf beschreibt der Ratgeber Abmahnung wegen der Website.

Wie prüfe ich, ob meine Website Google Fonts lädt?

Öffne deine Seite im Browser, dann die Entwicklertools und den Reiter Netzwerk. Tauchen Adressen mit fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com auf, lädt sie dynamisch.

Selbsttest in fünf Minuten

  1. Privates Fenster

    Website in einem privaten Browserfenster öffnen, damit nichts aus dem Zwischenspeicher kommt.

  2. Netzwerk anzeigen

    Rechtsklick, „Untersuchen“, Reiter „Netzwerk“, dann die Seite neu laden.

  3. Nach Google suchen

    Ins Filterfeld „fonts.g“ eingeben. Erscheinen Einträge von fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com, ist die Schrift dynamisch eingebunden.

  4. Unterseiten testen

    Auch Kontaktseite und Seiten mit Karte oder Video prüfen. Eine eingebettete Google-Karte lädt oft selbst Google-Schriften nach.

  5. Ergebnis sichern

    Screenshot mit Datum machen. Das hilft dir, falls später ein Schreiben kommt.

Wie binde ich Google Fonts lokal ein?

Du lädst die Schriftdateien herunter, legst sie auf deinen eigenen Server und verweist im Code darauf. Dann geht beim Seitenaufruf keine Verbindung mehr zu Google.

Die meisten Google Fonts stehen unter freien Lizenzen, die das Selbsthosten erlauben; Google beschreibt das in den Fonts-FAQ. Bei WordPress gibt es dafür Plugins, viele Themes haben inzwischen eine Option „Schriften lokal laden“. Bei Baukästen hängt es vom Anbieter ab, ob er die Schriften selbst ausliefert.

Danach testest du noch einmal mit den Entwicklertools. Erst wenn keine einzige Verbindung zu fonts.googleapis.com mehr auftaucht, ist das Thema erledigt.

Typische Stolperfallen

  • Plugin installiert, nicht geprüft: Manche Plugins ersetzen nur einen Teil der Schriften, andere laden über Karten oder Slider weiter.
  • Banner als Lösung: Eine Einwilligung im Cookie-Banner ist möglich, aber für Schriften unnötig umständlich. Lokal ist einfacher.
  • Alte Unterseiten vergessen: Landingpages oder alte Aktionsseiten laufen oft noch mit dem alten Theme.
  • Karte direkt eingebettet: Google Maps holt eigene Schriften von Google. Hier hilft nur eine Lösung mit Klick, siehe Google Maps datenschutzfreundlich einbinden.

Gilt das auch für andere Schriftanbieter?

Ja, das Prinzip ist dasselbe. Jede Schrift, Bibliothek oder Grafik, die beim Aufruf von einem fremden Server kommt, überträgt die IP-Adresse an diesen Anbieter.

Das betrifft zum Beispiel Adobe Fonts, Font Awesome über ein externes Netzwerk oder Skripte von Content-Delivery-Netzwerken. Nicht jede dieser Verbindungen ist automatisch unzulässig, aber jede gehört in die Datenschutzerklärung und sollte einen Grund haben. Wenn du keinen findest, liefer die Datei selbst aus.

Ob für solche Einbindungen eine Einwilligung im Banner nötig ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Grundregeln stehen im Ratgeber Cookie-Banner: Wann brauchst du einen?

Der kostenlose Website-Check zeigt dir ohne Anmeldung in unter einer Minute, welche Fehler auf deiner Startseite Anfragen kosten. Welche fremden Server deine Seite kontaktiert, zeigt dir der Selbsttest oben. Willst du das Ergebnis gemeinsam durchgehen, geht das im Erstgespräch.

Häufige Fragen

Armin Franz sitzt lächelnd an einem Holztisch vor einem hellen Sprossenfenster

Armin Franz

Webdesigner für Handwerksbetriebe in Bayern

Ich baue Websites für Handwerksbetriebe und sorge dafür, dass sie bei Google und in KI-Suchen gefunden werden. In diesem Ratgeber schreibe ich auf, was ich aus Kundengesprächen und eigenen Projekten weiß.

Mehr über mich

Quellen

  1. IHK Bergisches Land: LG München I, Urteil vom 20.01.2022, 3 O 17493/20, abgerufen am 04.11.2026
  2. Der Betrieb: LG München I, 30.03.2023, 4 O 13063/22 (Rechtsmissbrauch), abgerufen am 04.11.2026
  3. Händlerbund: BGH legt Google-Fonts-Fall dem EuGH vor (VI ZR 258/24), abgerufen am 04.11.2026
  4. TCI Rechtsanwälte: Schadenersatz wegen Google Fonts? Jetzt muss der EuGH entscheiden, abgerufen am 04.11.2026
  5. Borns IT-Blog: Razzia bei Berliner Abmahnanwalt wegen Google-Fonts-Schreiben, abgerufen am 04.11.2026
  6. Google Fonts FAQ, abgerufen am 04.11.2026
  7. DSGVO (EUR-Lex), abgerufen am 04.11.2026