KI-Bilder auf der Website: Erlaubt und sinnvoll für Betriebe?
Darfst du KI-Bilder auf der Website nutzen? Was die KI-Verordnung seit August 2026 verlangt, wann Irreführung droht und warum echte Fotos mehr verkaufen.
KI-Bilder sind auf der Website erlaubt, aber mit Grenzen. Zeigen sie realistisch Menschen, Orte oder Arbeiten, die es so nicht gibt, musst du sie seit 2. August 2026 kennzeichnen. Als angebliche Referenz deiner Arbeit wären sie außerdem irreführende Werbung. Für Leistungen und Team überzeugen echte Fotos ohnehin mehr.
In diesem Artikel
- Darf ich KI-Bilder auf meiner Website verwenden?
- Wann muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
- Wie kennzeichne ich KI-Bilder richtig?
- Darf ich KI-Bilder als Referenz meiner Arbeit zeigen?
- Gehören mir die KI-Bilder, die ich erstelle?
- Warum verkaufen echte Fotos besser als KI-Bilder?
- Wofür sind KI-Bilder auf einer Handwerker-Website sinnvoll?
- Erkennt Google KI-Bilder auf meiner Website?
- Häufige Fragen
Darf ich KI-Bilder auf meiner Website verwenden?
Ja, grundsätzlich schon. Verboten ist, damit zu täuschen. Realistische KI-Bilder, die echt wirken, musst du seit August 2026 als künstlich erzeugt kennzeichnen.
KI-Bildgeneratoren liefern in Sekunden ein Bad in Marmor, ein Dach im Sonnenuntergang oder ein lächelndes Team in Arbeitskleidung. Verlockend, wenn eigene Fotos fehlen. Rechtlich und für dein Geschäft kommt es aber darauf an, was das Bild behauptet.
Ein Symbolbild ohne Bezug zu deinem Betrieb ist etwas anderes als ein Bild, das als „unser Projekt in Bayreuth“ beschriftet ist. Beim zweiten wird es heikel.
Wann muss ich KI-Bilder kennzeichnen?
Wenn sie realistisch Personen, Orte, Gegenstände oder Ereignisse zeigen und fälschlich echt wirken könnten. Das regelt Artikel 50 der KI-Verordnung seit 2. August 2026.
Die KI-Verordnung nennt solche Inhalte Deepfakes, und gemeint sind nicht nur gefälschte Politikervideos. Laut Deutscher Handwerks Zeitung können auch vollständig erfundene Menschen, Orte oder Ereignisse darunterfallen. Eine Täuschungsabsicht ist nicht nötig. Deutlich erkennbare Illustrationen oder Comic-Stil sind dagegen meist nicht erfasst.
Welche KI-Bilder wie behandeln?
| Bildart | Kennzeichnen? | Meine Einschätzung |
|---|---|---|
| Fotorealistisches Bad als „unser Projekt“ | ja, und trotzdem irreführend | nicht verwenden |
| Fotorealistisches Symbolbild mit Menschen | in der Regel ja | besser echtes Foto |
| Erkennbare Illustration oder Grafik | meist nicht | gut geeignet |
| Echtes Foto, Hintergrund per KI verändert | im Zweifel ja, wenn sich die Aussage ändert | sparsam einsetzen |
Wie kennzeichne ich KI-Bilder richtig?
Sichtbar und direkt am Bild, etwa mit der Bildunterschrift „Mit KI erstellt“. Ein Hinweis im Impressum reicht nicht, eine unsichtbare Markierung allein auch nicht.
Laut Deutscher Handwerks Zeitung muss der Hinweis spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar sein. Zusätzlich empfiehlt Google, KI-Herkunft in den Metadaten zu hinterlegen. Im Google Merchant Center ist das für KI-Produktbilder sogar Pflicht, über das IPTC-Feld DigitalSourceType.
Darf ich KI-Bilder als Referenz meiner Arbeit zeigen?
Nein. Ein KI-Bild als eigenes Projekt auszugeben ist eine unwahre Angabe über deine Leistung und kann als irreführende Werbung abgemahnt werden.
Unlauter handelt, wer unwahre oder zur Täuschung geeignete Angaben über wesentliche Merkmale seiner Leistung macht. Ein KI-Bad, das als deine Referenz erscheint, ist genau das. Das Risiko trägst du, nicht der Bildgenerator. Diese Einordnung ist keine Rechtsberatung, Stand 04.11.2026. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Gehören mir die KI-Bilder, die ich erstelle?
Urheberrechtlich oft nicht. Das Amtsgericht München hat 2026 entschieden, dass KI-Logos ohne prägende menschliche Gestaltung nicht geschützt sind, trotz ausführlicher Prompts.
Im Fall vor dem Amtsgericht München (Urteil vom 13. Februar 2026, Az. 142 C 9786/25) hatte jemand drei KI-Logos erstellt und wollte einem Bekannten verbieten, sie zu nutzen. Das Gericht verneinte den Schutz: Werke sind nach § 2 Urheberrechtsgesetz nur persönliche geistige Schöpfungen. Zeitaufwand und ein bezahltes KI-Abo ändern daran nichts.
Für dich heißt das: Ein KI-Bild kann dir jeder nachmachen oder kopieren, ohne dass du viel dagegen tun kannst. Und prüf die Nutzungsbedingungen deines Bildwerkzeugs, bevor du Bilder gewerblich einsetzt.
Warum verkaufen echte Fotos besser als KI-Bilder?
Weil Kunden Belege suchen: dein Gesicht, dein Team, echte Baustellen. Ein KI-Bild zeigt, wie etwas aussehen könnte, aber nicht, dass du es kannst.
Bei Alpha Lackierungen habe ich deshalb auf Vorher-Nachher-Bilder der echten Arbeiten gesetzt, keine Hochglanz-Symbolbilder. Roher Beweis schlägt schöne Behauptung. Ein Handyfoto vom fertigen Bad sagt mehr als jedes generierte Traumbad.
Wie du mit dem Handy brauchbare Fotos machst, steht im Ratgeber Fotos für die Website mit dem Handy. Und wie du Vorher-Nachher richtig zeigst, im Ratgeber Vorher-Nachher-Bilder.
Wofür sind KI-Bilder auf einer Handwerker-Website sinnvoll?
Für Illustrationen, Erklärgrafiken, ruhige Hintergründe oder Symbolbilder ohne Beweischarakter. Also überall dort, wo das Bild erklärt und nichts über deine Arbeit behauptet.
- Erklärgrafik: Wie eine Wärmepumpe funktioniert oder wie ein Dachaufbau aussieht, als erkennbare Zeichnung.
- Ratgeber-Bilder: Ein illustriertes Titelbild für einen Blogartikel, gekennzeichnet.
- Planungsideen: „So könnte dein Bad aussehen“, klar als Visualisierung beschriftet.
- Hintergründe: Flächen und Muster ohne Menschen oder erkennbare Orte.
Erkennt Google KI-Bilder auf meiner Website?
Google bewertet Inhalte nicht danach, wie sie entstanden sind, empfiehlt aber Metadaten, die die KI-Herkunft offenlegen. Für Produktbilder im Merchant Center ist das Pflicht.
Dein Bilder-Check in 30 Minuten
- Alle Bilder durchgehen
Startseite, Leistungsseiten, Über uns, Referenzen. Jedes Bild einmal ansehen.
- Herkunft notieren
Echtes Foto, Stockfoto oder KI-Bild? Bei Stock und KI: Was behauptet die Bildunterschrift?
- Referenzen säubern
Unter Referenzen und Projekten nur echte Fotos deiner Arbeit.
- KI-Bilder kennzeichnen
Realistische KI-Bilder sichtbar beschriften oder durch echte Fotos ersetzen.
- Fototermin planen
Zehn echte Fotos vom Team und drei Projekten bringen mehr als hundert generierte.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 04.11.2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Welche Fehler deine Startseite gerade Anfragen kosten, zeigt dir der kostenlose Website-Check in unter einer Minute, ohne Anmeldung. Und warum Bilder zu den drei Posten gehören, die den Preis einer Website machen, steht auf meiner Seite Was kostet eine Website?.
Häufige Fragen
Nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis, und realistische Ergebnisse musst du als KI-erzeugt kennzeichnen. Ehrlicher und wirksamer ist ein echtes Teamfoto. Für Bewerber zählt, wie es bei dir wirklich aussieht.
Laut Deutscher Handwerks Zeitung müssen Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erstellt wurden, grundsätzlich nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Bei realistischen Bildern, die etwas über deinen Betrieb behaupten, ist ein Hinweis trotzdem die sichere Wahl.
Rechtlich oft einfacher, wenn die Lizenz stimmt. Verkaufen tun sie aber genauso wenig. Ein Stockfoto über dem Satz „Ihr Dachdecker in Bayreuth“ verspricht etwas, das das Bild nicht belegt.
Das regeln die Nutzungsbedingungen jedes Anbieters, und die ändern sich. Lies vor dem Einsatz, ob gewerbliche Nutzung erlaubt ist und ob der Anbieter Rechte an den Bildern beansprucht. Speicher dir die Bedingungen mit Datum.
Die KI-Verordnung sieht laut Deutscher Handwerks Zeitung Bußgelder bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine Betriebe dürfte das Abmahnrisiko nach Wettbewerbsrecht die greifbarere Gefahr sein.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 50, abgerufen am 04.11.2026
- Deutsche Handwerks Zeitung: KI-Verordnung, neue Transparenzpflichten ab 2. August 2026 (31.07.2026), abgerufen am 04.11.2026
- § 5 UWG, Irreführende geschäftliche Handlungen, abgerufen am 04.11.2026
- § 2 Urheberrechtsgesetz, Geschützte Werke, abgerufen am 04.11.2026
- Rechtsanwalt Plutte: AG München zum Urheberrechtsschutz von KI-Content (Az. 142 C 9786/25), abgerufen am 04.11.2026
- Google Search Central: Leitfaden zu KI-generierten Inhalten, abgerufen am 04.11.2026