Website mieten oder kaufen: Was rechnet sich für deinen Betrieb?
Website mieten oder kaufen? Beispielrechnung mit Rechner über 5 Jahre, wem die Seite gehört und welche Vertragsfallen du vorher kennen solltest.
Website mieten lohnt sich, wenn du wenig Startkapital hast und dich um nichts kümmern willst. In meiner Beispielrechnung ist der Kauf nach etwa 19 Monaten günstiger. Wichtiger als der Preis ist, wem Domain, Inhalte und Design nach der Kündigung gehören.
In diesem Artikel
- Was ist der Unterschied zwischen Website mieten und kaufen?
- Was kostet eine Mietwebsite im Vergleich zum Kauf?
- Ab wann rechnet sich der Kauf einer Website?
- Wem gehört die Website beim Mietmodell?
- Kannst du einen Mietvertrag für eine Website vorzeitig kündigen?
- Welche Vertragsfallen gibt es beim Website-Mieten?
- Wann ist Mieten die bessere Wahl?
- Welche Fragen solltest du vor dem Vertrag stellen?
- Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Website mieten und kaufen?
Beim Mieten zahlst du wenig vorab und dann monatlich, die Seite gehört meist dem Anbieter. Beim Kauf zahlst du mehr vorab und behältst die Seite.
Mieten und Kaufen im Vergleich
| Kriterium | Website mieten | Website kaufen |
|---|---|---|
| Kosten am Anfang | niedrig, oft nur Einrichtung | hoch, Festpreis |
| Monatliche Kosten | höher, Betreuung inklusive | niedriger, Betreuung optional |
| Wem gehört das Design? | meist dem Anbieter | Nutzungsrecht beim Kunden, je nach Vertrag |
| Änderungen | oft Kontingent im Preis | nach Aufwand oder per Wartungsvertrag |
| Nach Vertragsende | Seite ist weg, Inhalte bleiben im besten Fall | Seite bleibt, Betreuung kündbar |
| Passt, wenn | wenig Startkapital, alles aus einer Hand | du die Seite viele Jahre nutzen willst |
Wichtig: Mieten ist kein schlechtes Modell. Es ist ein Finanzierungsmodell. Du zahlst die Erstellung über die Monate ab, plus Betreuung. Teuer wird es, wenn der Vertrag lang läuft und du am Ende nichts in der Hand hast.
Was kostet eine Mietwebsite im Vergleich zum Kauf?
Mieten heißt wenig vorab und eine höhere Monatsrate. Kaufen heißt höherer Festpreis und niedrigere laufende Kosten. Was sich rechnet, zeigt erst der Vergleich über Jahre.
Die Zahlen im Rechner sind runde Beispielannahmen zur Veranschaulichung, keine Preise eines bestimmten Anbieters. Setz für deine Entscheidung die Zahlen aus deinem Angebot ein, einheitlich netto oder brutto.
Rechner: Mieten oder kaufen über die Jahre
Schieb den Regler und sieh, ab wann sich der Kauf rechnet.
Alle Werte sind Beispielannahmen, netto, keine Preise eines bestimmten Anbieters. In vielen Kaufmodellen sind Änderungen nicht im Monatspreis enthalten und werden nach Aufwand abgerechnet. Domain-Gebühren kommen oft in beiden Modellen dazu. Ein Beispiel zur Orientierung, kein Angebot.
Manche Anbieter zeigen beide Preise offen auf ihrer Seite, viele nicht. Wenn du ein Mietangebot bekommst, frag immer auch nach dem Kaufpreis für dieselbe Seite. Erst dann kannst du rechnen.
Ab wann rechnet sich der Kauf einer Website?
Im Beispiel oben ist der Kauf nach etwa 19 Monaten günstiger. Nach fünf Jahren liegt der Unterschied beim einfachen Paket bei rund 3.300 €.
Die Rechnung für das einfache Paket: Miete kostet nach fünf Jahren 8.300 €, Kauf mit Betreuung 5.000 €, jeweils netto. Ein Teil des Unterschieds ist fair, denn im Abo sind Änderungen oft bis zu einem Kontingent schon drin. Wenn du aber kaum etwas änderst, zahlst du dieses Kontingent umsonst.
Welche laufenden Kosten in jedem Fall anfallen, egal ob du mietest oder kaufst, steht in Welche laufenden Kosten hat eine Website im Monat?.
Wem gehört die Website beim Mietmodell?
Meist dem Anbieter. Du bekommst nur ein Nutzungsrecht für die Vertragsdauer. Texte, Bilder und Domain können trotzdem dir gehören, wenn es im Vertrag steht.
Das Urheberrecht regelt in § 31 UrhG, dass der Urheber anderen Nutzungsrechte einräumen kann, zeitlich und inhaltlich begrenzt. Steht im Vertrag nichts Genaues, bestimmt der Vertragszweck, wie weit die Rechte reichen. Genau deshalb solltest du es schriftlich haben.
Manche Anbieter schreiben das offen auf ihre Seite: Im Abo gibt es nur ein Nutzungsrecht für die Vertragsdauer, Inhalte und Domain bleiben beim Kunden. Manche erlauben auch den Wechsel auf den Kauf und rechnen dabei einen Teil der bisherigen Zahlungen an. Frag genau nach, welchen.
Lass die Domain auf dich als Inhaber registrieren, nicht auf den Anbieter. Bei .de-Domains hat die Registrierungsstelle DENIC den Vertrag direkt mit dem Inhaber. Steht dort der Anbieter, hängt dein Name im Netz an seinem Vertrag.
Kannst du einen Mietvertrag für eine Website vorzeitig kündigen?
Unter Umständen ja. Der Bundesgerichtshof hat einen Vertrag über Erstellung und Betrieb einer Website als Werkvertrag eingeordnet, der jederzeit kündbar ist.
Im Urteil vom 27. Januar 2011 (Az. VII ZR 133/10) ging es um einen sogenannten Internet-System-Vertrag mit 36 Monaten Mindestlaufzeit. Der BGH entschied: Der Kunde darf trotzdem jederzeit kündigen. Billig wird das aber nicht. Der Anbieter behält seinen Anspruch auf die Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen. Heute steht diese Regel in § 648 BGB.
Ob das auf deinen Vertrag passt, hängt vom Inhalt ab. Mehr zu Laufzeiten, Kündigung und Herausgabe steht in Website-Vertrag: Laufzeit, Kündigung und wem die Seite gehört.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 4. November 2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Welche Vertragsfallen gibt es beim Website-Mieten?
Lange Mindestlaufzeiten mit automatischer Verlängerung, eine Domain auf den Namen des Anbieters und keine Regel dazu, was nach dem Ende mit deinen Inhalten passiert.
Darauf achten, bevor du unterschreibst
- Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich um weitere 24 oder 36 Monate, wenn du die Frist verpasst.
- Domain beim Anbieter: Ohne Domain verlierst du beim Wechsel deine Adresse, deine E-Mails und deine Sichtbarkeit bei Google.
- Keine Herausgabe-Regel: Texte und Fotos, die du bezahlt hast, solltest du bei Vertragsende in gängigen Formaten bekommen.
- Kein Kaufpreis genannt: Ohne Kaufpreis kannst du die Miete nicht vergleichen.
- Vorauszahlung für Jahre: Ein jährliches Entgelt im Voraus ist laut BGH zulässig. Mehrere Jahre im Voraus solltest du nicht zahlen.
Wann ist Mieten die bessere Wahl?
Wenn du gerade gründest und dein Startkapital für Werkzeug und Material brauchst, oder wenn du dich um gar nichts kümmern willst.
- Gründung: Viele Gründer stecken ihr Geld in Meisterprüfung, Fahrzeug und Messgeräte. Eine niedrige Einrichtung hilft beim Start.
- Kurzer Zeitraum: Wenn du weißt, dass du die Seite nur ein bis zwei Jahre brauchst.
- Viele Änderungen: Wenn du jeden Monat neue Projekte, Stellen oder Angebote online stellst und das Kontingent wirklich nutzt.
- Alles aus einer Hand: Hosting, Updates und Sicherheit laufen beim Anbieter, du hast einen Ansprechpartner.
Egal welches Modell: Wichtig ist, ob die Seite einfach zu pflegen ist und dir Arbeit abnimmt. Bei der Kanzlei Webersberger in Fürth gab es vorher nur den Telefonbucheintrag. Heute hat sie eine Seite mit klarem Schwerpunkt Betreuungsrecht, die sich einfach pflegen lässt, und datenschutzsichere Kontaktwege.
Welche Fragen solltest du vor dem Vertrag stellen?
Wem gehören Domain, Texte und Design? Wie lange läuft der Vertrag? Was kostet der Kauf derselben Seite? Was passiert mit deinen Inhalten beim Ende?
Fünf Fragen an jeden Anbieter
- Wer ist Inhaber der Domain?
Die Antwort muss lauten: du.
- Was kostet die Seite im Kauf?
Nur mit beiden Preisen kannst du rechnen.
- Wie lange ist die Mindestlaufzeit, und verlängert sie sich automatisch?
Lass dir Laufzeit und Kündigungsfrist schriftlich geben.
- Was bekomme ich bei Vertragsende?
Texte, Bilder und Daten in gängigen Formaten, ohne Zusatzkosten.
- Was ist im Monatspreis enthalten?
Hosting, Updates, Änderungen, Ansprechpartner. Alles, was fehlt, kostet später extra.
Die vollständige Liste für jedes Angebot findest du in Webdesign-Angebot prüfen: 12 Punkte, bevor du unterschreibst. Und wie meine Preise aufgebaut sind, steht offen auf Was kostet eine Website?.
Häufige Fragen
Oft ja. Mietraten sind in der Regel laufende Betriebsausgaben, eine gekaufte Website wird nach Auffassung der Finanzverwaltung meist über drei Jahre abgeschrieben. Lass dir das von deinem Steuerberater für deinen Fall bestätigen.
Manche Anbieter bieten das an und rechnen dabei etwa die Einrichtungsgebühr an, die gezahlten Monatsbeiträge aber nicht unbedingt. Lass dir die Bedingungen schriftlich geben. Frag vor Vertragsbeginn nach dieser Option.
Wenn die Domain dir gehört, kannst du sie mit einer neuen Seite weiter nutzen. Leite alte Adressen per 301-Weiterleitung auf neue um. Google empfiehlt, solche Weiterleitungen mindestens ein Jahr beizubehalten.
Als Unternehmer schließt du den Vertrag für deinen Betrieb ab. Das Widerrufsrecht für Verbraucher gilt dann in der Regel nicht. Lies deshalb Laufzeit und Kündigungsfristen vor der Unterschrift genau.
Quellen
- BGH, Urteil vom 27.01.2011, VII ZR 133/10, abgerufen am 04.11.2026
- WBS.LEGAL zum BGH-Urteil III ZR 79/09 (Internet-System-Vertrag), abgerufen am 04.11.2026
- § 648 BGB, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- § 31 UrhG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- DENIC: Häufige Fragen zu .de-Domains, abgerufen am 04.11.2026
- Google Search Central: Website-Umzug mit URL-Änderungen, abgerufen am 04.11.2026