Fachkräfte aus dem Ausland fürs Handwerk: Was du wissen musst
Fachkräfte aus dem Ausland fürs Handwerk: 5 Wege mit Paragrafen, Anerkennungspartnerschaft, Kosten und Dauer des Verfahrens, Westbalkanregelung 2027.
Fachkräfte aus dem Ausland kommen über anerkannte Ausbildung, Berufserfahrung, Anerkennungspartnerschaft, Ausbildung in Deutschland oder die Westbalkanregelung in deinen Betrieb. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet 411 Euro Gebühr und dauert rund vier Monate. Plane außerdem Sprache, Wohnung und Einarbeitung ein, damit der neue Kollege auch bleibt.
In diesem Artikel
- Wie holst du Fachkräfte aus dem Ausland in deinen Handwerksbetrieb?
- Welche Wege gibt es für ausländische Fachkräfte ins Handwerk?
- Was ist die Anerkennungspartnerschaft und für wen lohnt sie sich?
- Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren und wie lange dauert es?
- Was ändert sich bei der Westbalkanregelung?
- Gibt es bald eine zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung?
- Was musst du als Betrieb neben dem Visum vorbereiten?
- Wie findest du Fachkräfte im Ausland überhaupt?
- Häufige Fragen
Wie holst du Fachkräfte aus dem Ausland in deinen Handwerksbetrieb?
Über einen der gesetzlichen Wege: anerkannte Ausbildung, Berufserfahrung, Anerkennungspartnerschaft, Ausbildung in Deutschland oder Westbalkanregelung. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren dauert insgesamt rund vier Monate.
Wenn du seit einem Jahr keinen Gesellen findest, liegt der Gedanke nahe: Dann eben aus dem Ausland. Das geht, und manche Gewerke machen es schon vor. Laut KOFA führt etwa das Bäckerhandwerk die Erholung seiner Ausbildungszahlen unter anderem auf Azubis aus Drittstaaten wie Vietnam zurück (KOFA 7/2026).
Aber es ist kein Schnellweg. Es braucht Papierkram, Geduld und eine gute Einarbeitung, inklusive Sprache und Wohnung. Hier steht, welche Wege es gibt, was sie kosten und wie lange sie dauern.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 04.11.2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Welche Wege gibt es für ausländische Fachkräfte ins Handwerk?
Für Handwerksbetriebe sind fünf Wege besonders wichtig. Welcher passt, hängt von Abschluss, Berufserfahrung, Deutschkenntnissen und Herkunftsland der Person ab, die du einstellen willst.
Die wichtigsten Wege im Überblick
| Weg | Rechtsgrundlage | Wichtigste Voraussetzungen | Gut für |
|---|---|---|---|
| Fachkraft mit anerkannter Berufsausbildung | § 18a AufenthG | Ausländischer Abschluss als gleichwertig anerkannt, qualifizierte Stelle, Zustimmung der Arbeitsagentur | Gesellen mit vergleichbarer Ausbildung |
| Fachkraft mit Berufserfahrung | § 19c Abs. 2 AufenthG | Staatlich anerkannter Abschluss mit mindestens 2 Jahren Ausbildung, 2 Jahre Berufserfahrung in den letzten 5 Jahren, Gehalt mindestens 45 % der Beitragsbemessungsgrenze oder Tarifbindung | Erfahrene Leute ohne deutsche Anerkennung |
| Anerkennungspartnerschaft | § 16d Abs. 3 AufenthG | Abschluss mit mindestens 2 Jahren Ausbildung, Deutsch A2, Betrieb mit Ausbildungserfahrung, Anerkennung läuft nach Einreise | Meisterbetriebe, die selbst ausbilden |
| Ausbildung in Deutschland | § 16a AufenthG | Ausbildungsplatz zugesagt, Deutsch mindestens B1 | Azubis aus dem Ausland |
| Westbalkanregelung | § 26 Abs. 2 BeschV | Staatsangehörigkeit eines Westbalkanstaats, Jobangebot, keine formale Qualifikation nötig, Kontingent | Helfer und Fachkräfte aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien |
Für Handwerksberufe prüfen in der Regel die Handwerkskammern, ob ein ausländischer Abschluss gleichwertig ist. Ruf dort früh an, die Kammer kennt die typischen Stolpersteine für dein Gewerk. Die aktuellen Gehaltsgrenzen in Euro veröffentlicht Make it in Germany jedes Jahr neu (Make it in Germany, Broschüre 2026).
Was ist die Anerkennungspartnerschaft und für wen lohnt sie sich?
Die Fachkraft reist ein und arbeitet bei dir, während die Anerkennung ihres Abschlusses parallel läuft. Das lohnt sich für Betriebe mit Ausbildungserfahrung, etwa Meisterbetriebe.
Bei der Anerkennungspartnerschaft nach § 16d Abs. 3 AufenthG braucht die Fachkraft vor der Einreise keinen Anerkennungsbescheid. Ihr schließt schriftlich eine Vereinbarung, dass das Anerkennungsverfahren nach der Einreise beginnt. Voraussetzungen sind unter anderem Deutsch auf Niveau A2 und ein Betrieb, der aus- oder weiterbilden kann.
Das Visum gilt zunächst für zwölf Monate und kann auf bis zu drei Jahre verlängert werden. Für viele Handwerksbetriebe ist das der praktischste Weg, weil die Fachkraft sofort mitarbeitet und die Lücken zur deutschen Ausbildung im Betrieb schließt.
Was kostet das beschleunigte Fachkräfteverfahren und wie lange dauert es?
Die Gebühr beträgt 411 Euro, dazu kommen Kosten für Anerkennung und Visum. Insgesamt solltest du mit rund vier Monaten rechnen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
So läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren ab
- Vollmacht und Arbeitsvertrag
Die Fachkraft bevollmächtigt dich. Du hast einen konkreten Arbeitsvertrag oder ein konkretes Angebot.
- Vereinbarung mit der Ausländerbehörde
Du schließt mit der zuständigen Ausländerbehörde eine Vereinbarung. Die Gebühr von 411 Euro fällt an, auch wenn das Verfahren scheitert.
- Anerkennung
Die Anerkennungsstelle soll innerhalb von zwei Monaten nach Vollständigkeit der Unterlagen entscheiden.
- Zustimmung der Arbeitsagentur
Kommt innerhalb einer Woche keine Rückfrage, gilt die Zustimmung als erteilt.
- Vorabzustimmung und Visum
Die Fachkraft bekommt einen Termin bei der Auslandsvertretung, über das Visum wird in der Regel innerhalb von drei Wochen entschieden.
Gesetzlich zahlt die Fachkraft die Gebühren, du darfst sie aber übernehmen. Laut Make it in Germany kostet die Anerkennung je nach Beruf 100 bis 600 Euro, das Visum 75 Euro (Make it in Germany). Rechne zusätzlich mit Kosten für Übersetzungen, Sprachkurs und die ersten Wochen Unterkunft.
Gebühren laut Make it in Germany und der Broschüre "Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung", Stand Februar 2026, abgerufen am 4. November 2026. Prüf vor dem Start die aktuellen Gebühren bei deiner Ausländerbehörde.
Was ändert sich bei der Westbalkanregelung?
Aktuell gilt ein Kontingent von 50.000 Zustimmungen pro Jahr. Die Bundesregierung will es ab Januar 2027 auf 25.000 halbieren. Die Arbeitsagentur spricht sich dagegen aus.
Über die Westbalkanregelung können Menschen aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien ohne formale Qualifikation in Deutschland arbeiten, wenn sie ein Jobangebot haben. Das Kontingent wird nach Monaten und Staatsangehörigkeit aufgeteilt und laut Arbeitsagentur seit dem Vorjahr überschritten (Bundesagentur für Arbeit, 16.10.2026).
Die Bundesregierung beabsichtigt, das Kontingent ab Januar 2027 auf 25.000 pro Jahr zu halbieren. Wenn du über diesen Weg jemanden einstellen willst, solltest du das Verfahren nicht auf die lange Bank schieben. Ob die Halbierung kommt, war zum Stand dieses Artikels noch offen.
Gibt es bald eine zentrale Stelle für Fachkräfteeinwanderung?
Geplant ist die Work-and-Stay-Agentur als zentrale digitale Plattform. Die Bundesregierung beschloss im November 2025 Eckpunkte, eine neue Behörde wird es nicht.
Laut Bundesregierung soll die Work-and-Stay-Agentur Visa- und Anerkennungsverfahren beschleunigen und vereinfachen (Bundesregierung, 5.11.2025). Wann Betriebe davon im Alltag spürbar profitieren, ist offen. Bis dahin bleiben Ausländerbehörde, Anerkennungsstelle, Arbeitsagentur und Auslandsvertretung deine Ansprechpartner.
Was musst du als Betrieb neben dem Visum vorbereiten?
Sprache, Wohnung und Einarbeitung. Das Visum ist nur der Anfang, damit der neue Kollege bleibt, braucht er in den ersten Monaten echte Hilfe im Alltag.
- Wohnung: Ohne Unterkunft geht es nicht. Kläre früh, ob du helfen kannst.
- Sprachkurs: Für die Baustelle und für den Alltag. Ein Kollege als Ansprechpartner hilft mehr als jedes Lehrbuch.
- Behördengänge: Anmeldung, Konto, Krankenversicherung. Die ersten zwei Wochen jemanden mitschicken.
- Einarbeitungsplan: Wie bei Quereinsteigern, mit Pate und klaren Phasen. Mehr in Quereinsteiger ins Handwerk holen.
- Team vorbereiten: Erklär deinem Team, wer kommt und warum. Das verhindert Missverständnisse.
Wie findest du Fachkräfte im Ausland überhaupt?
Über die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Arbeitsagentur, über Make it in Germany, über Vermittler und eine Karriereseite, die auch auf Englisch funktioniert.
Qualifizierte Stellen kannst du über die Jobbörse der Arbeitsagentur auch auf Make it in Germany veröffentlichen lassen. Helfer- und Saisonstellen sind dort ausgeschlossen. Make it in Germany empfiehlt, die Anzeige zusätzlich auf Englisch zu schreiben, weil ausländische Bewerber oft mehr Details brauchen (Make it in Germany).
Bei privaten Vermittlern gilt: Frag nach Referenzen aus dem Handwerk, nach den Kosten bei Abbruch und danach, wer sich um Sprache und Wohnung kümmert. Eine zweisprachige Stellenseite baust du nach demselben Muster wie in Karriereseite für Handwerksbetriebe. Wenn du dabei Unterstützung willst: Im Erstgespräch klären wir in rund 15 Minuten, wen du suchst, was deine Website heute dafür tut und welche Schritte sich lohnen. Weitere Wege zu neuen Leuten stehen in Mitarbeiter gewinnen im Handwerk.
Häufige Fragen
Das hängt vom Weg ab. Für die Anerkennungspartnerschaft reicht in der Regel Niveau A2, für eine Ausbildung in Deutschland braucht es meist B1. Für § 18a nennt die Broschüre keine feste Sprachgrenze, im Handwerk brauchst du für Kunden und Sicherheit aber gute Verständigung.
Nein, aber auch nicht weniger. Die Arbeitsagentur prüft bei ihrer Zustimmung, ob die Arbeitsbedingungen vergleichbar sind. Für den Weg über Berufserfahrung nach § 19c Abs. 2 gilt eine Mindestgehaltsgrenze, außer bei Tarifbindung.
Ja, nach § 16a AufenthG mit verbindlich zugesagtem Ausbildungsplatz und Deutschkenntnissen auf Niveau B1. Der Ausbildungsbetrieb kann die Sprachkenntnisse bestätigen. Begleitender Sprachunterricht ist sinnvoll, weil die Berufsschule anspruchsvoll ist.
Mit der Chancenkarte nach § 20a AufenthG können Menschen mit einer mindestens zweijährigen anerkannten Qualifikation bis zu zwölf Monate in Deutschland eine Stelle suchen. Probebeschäftigungen bis zwei Wochen und Teilzeit bis 20 Stunden pro Woche sind dabei erlaubt.
Quellen
- Make it in Germany: Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung, Broschüre für Arbeitgeber (Stand Februar 2026), abgerufen am 04.11.2026
- Make it in Germany: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren, abgerufen am 04.11.2026
- Make it in Germany: Stellenanzeige veröffentlichen, abgerufen am 04.11.2026
- Bundesagentur für Arbeit: Westbalkanregelung, Presseinfo Nr. 40 vom 16.10.2026, abgerufen am 04.11.2026
- Bundesregierung: Kabinett beschließt Eckpunkte für Work-and-Stay-Agentur (5.11.2025), abgerufen am 04.11.2026
- KOFA-Studie 7/2026: Fachkräftesicherung im Handwerk, abgerufen am 04.11.2026