Google-Bewertungen kaufen: Warum das verboten ist und was stattdessen hilft
Google-Bewertungen kaufen ist nach UWG unzulässig und verstößt gegen Googles Regeln. Welche Folgen drohen und wie du echte Bewertungen bekommst.
Google-Bewertungen zu kaufen ist verboten. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nennt gefälschte Verbraucherbewertungen ausdrücklich als stets unzulässig, und Google wertet gekaufte Bewertungen als gefälschte Interaktion. Es drohen Abmahnungen, gelöschte Bewertungen, eine Bewertungssperre und ein Warnhinweis im Profil. Echte Bewertungen bekommst du günstiger: durch Fragen.
In diesem Artikel
- Ist es verboten, Google-Bewertungen zu kaufen?
- Was sagt das Gesetz zu gekauften Bewertungen?
- Was kann passieren, wenn ich Bewertungen kaufe?
- Zählt ein Rabatt für eine Bewertung auch als Kauf?
- Dürfen Freunde und Familie meinen Betrieb bewerten?
- Wie bekomme ich stattdessen echte Bewertungen?
- Was tun, wenn ein Wettbewerber gekaufte Bewertungen hat?
- Häufige Fragen
Ist es verboten, Google-Bewertungen zu kaufen?
Ja. Gefälschte Bewertungen zu schreiben oder in Auftrag zu geben ist gegenüber Verbrauchern nach dem UWG stets unzulässig. Google verbietet es zusätzlich in seinen Richtlinien.
Die Angebote klingen harmlos: „50 Fünf-Sterne-Bewertungen, echte Profile, dauerhaft“. Gerade wenn ein Wettbewerber im Ort 120 Bewertungen hat und du 7, ist die Versuchung verständlich. Trotzdem ist das eine der wenigen Stellen, an denen ich als Webdesigner ganz klar Nein sage. Nicht aus Moral, sondern weil das Risiko in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.
Was sagt das Gesetz zu gekauften Bewertungen?
Das UWG listet im Anhang Handlungen, die gegenüber Verbrauchern immer verboten sind. Dazu gehören gefälschte Bewertungen und falsche Angaben zur Echtheit von Bewertungen.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
| Regel | Was drinsteht |
|---|---|
| § 3 Abs. 3 UWG | Die im Anhang genannten Handlungen gegenüber Verbrauchern sind stets unzulässig, ohne Prüfung im Einzelfall. |
| Anhang Nr. 23c UWG | Gefälschte Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern zu übermitteln oder in Auftrag zu geben ist unzulässig. |
| Anhang Nr. 23b UWG | Wer behauptet, Bewertungen stammten von echten Kunden, muss das mit angemessenen Maßnahmen geprüft haben. |
| § 5b Abs. 3 UWG | Wer Kundenbewertungen zeigt, muss informieren, ob und wie er die Echtheit sicherstellt. |
| Google-Richtlinie | Bewertungen gegen Geld, Rabatt oder Geschenke gelten als gefälschte Interaktion und sind verboten. |
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 04.11.2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Was kann passieren, wenn ich Bewertungen kaufe?
Zwei Gefahren: Wettbewerber, Verbände oder Kammern können dich abmahnen und Unterlassung verlangen. Und Google kann Bewertungen löschen, neue sperren und einen Warnhinweis zeigen.
Nach § 8 Abs. 3 UWG dürfen nicht nur Mitbewerber gegen Verstöße vorgehen, sondern auch eingetragene Wirtschaftsverbände, Verbraucherverbände und Handwerksorganisationen. Eine Abmahnung kostet Geld und Nerven, und die Unterlassungserklärung bindet dich danach.
Bußgelder nach § 19 UWG bis zu 50.000 Euro gibt es zwar, laut Gesetz aber nur im Rahmen koordinierter Durchsetzungsmaßnahmen auf EU-Ebene. Für einen kleinen Betrieb ist das realistischere Risiko die Abmahnung und die Reaktion von Google.
Was Google laut eigener Hilfe tun kann
- Bewertungen entfernen: Die gefälschten Bewertungen verschwinden.
- Neue Bewertungen sperren: Das Profil kann für eine bestimmte Zeit keine neuen Bewertungen und Sterne erhalten.
- Bestehende ausblenden: Auch echte Bewertungen können für eine Zeit unsichtbar werden.
- Warnhinweis: Kunden sehen im Profil, dass gefälschte Rezensionen entfernt wurden.
Google kündigt eine solche Einschränkung laut eigener Aussage vorher per E-Mail an, und du kannst über ein Formular eine Überprüfung beantragen. Der Warnhinweis ist aber genau das, was ein Kunde vor dem Anruf liest. Wenn dein Profil schon eingeschränkt ist, hilft dir Google-Unternehmensprofil gesperrt: Was tun? weiter.
Zählt ein Rabatt für eine Bewertung auch als Kauf?
Für Google ja. Rabatte, Gutscheine, kostenlose Leistungen oder Verlosungen für eine Bewertung sind verboten, auch wenn der Kunde wirklich da war und ehrlich schreibt.
Das gilt in beide Richtungen: Google verbietet auch Gegenleistungen dafür, dass jemand eine schlechte Bewertung löscht oder ändert. „Ich erlasse Ihnen die Anfahrt, wenn Sie die Bewertung rausnehmen“ ist also genauso tabu.
Dürfen Freunde und Familie meinen Betrieb bewerten?
Nur als echte Kunden. Google verbietet Inhalte aus einem Interessenkonflikt, etwa von Angehörigen, Mitarbeitern oder Geschäftspartnern. Eigene Bewertungen sind ebenfalls tabu.
Der Klassiker: Zum Start schreiben Schwester, Schwager und drei Kumpels eine Fünf-Sterne-Bewertung. Gut gemeint, aber genau das fällt auf, weil diese Konten eng mit dir verbunden sind. War dein Schwager wirklich Kunde und hat bezahlt, sieht das anders aus. Ehrlich bleiben ist hier die einfachste Regel.
Wie bekomme ich stattdessen echte Bewertungen?
Frag jeden Kunden nach dem Auftrag persönlich und schick den direkten Link. Das kostet nichts, ist erlaubt und bringt Bewertungen, die Kunden glauben.
Der ehrliche Weg in vier Schritten
- Link holen
Im Google-Profil unter „Rezensionen lesen“ und „Mehr Rezensionen erhalten“ Link und QR-Code speichern.
- Vorlage speichern
Eine kurze WhatsApp- und E-Mail-Vorlage mit dem Link anlegen.
- Jeden fragen
Nach jedem abgeschlossenen Auftrag, nicht nur nach den gelungenen.
- Antworten
Jede Bewertung kurz und persönlich beantworten, auch die kritischen.
Die Details mit Textvorlagen stehen in Mehr Google-Bewertungen bekommen. Und wenn schon eine schlechte Bewertung da ist: So reagierst du richtig.
Was tun, wenn ein Wettbewerber gekaufte Bewertungen hat?
Du kannst einzelne Bewertungen und das Verhalten des Betriebs bei Google melden. Bei einem klaren Wettbewerbsverstoß kann ein Anwalt prüfen, ob eine Abmahnung sinnvoll ist.
Ärgerlich ist das trotzdem, keine Frage. Meine Haltung: Die meiste Energie ist besser in deinem eigenen Auftritt aufgehoben. Kunden lesen nicht nur Sterne, sie lesen Texte, sehen Fotos und schauen auf die Website. Wenn dort klar steht, was du machst und wo, hast du etwas, das sich nicht kaufen lässt.
Wenn du Bewertungen auch auf deiner Website zeigst, gelten eigene Regeln. Die stehen in Bewertungen auf der Website zeigen. Welche Fehler deine Startseite gerade Anfragen kosten, zeigt dir der kostenlose Website-Check ohne Anmeldung in unter einer Minute.
Häufige Fragen
Typisch sind viele Fünf-Sterne-Bewertungen in kurzer Zeit, kurze allgemeine Texte ohne Bezug zur Arbeit und Profile, die quer durch Deutschland alles bewerten. Wer genau hinschaut, erkennt solche Muster schnell.
Ja. Eine freundliche Bitte mit Link ist erlaubt. Google erklärt sogar selbst, wie du dafür einen Link oder QR-Code erstellst. Verboten sind Gegenleistungen, Druck vor Ort und das gezielte Aussortieren unzufriedener Kunden.
Nein. Bewertungen müssen von echten Kunden aus eigener Erfahrung stammen. Wer Bewertungen schreiben lässt, gibt gefälschte Bewertungen in Auftrag, und genau das verbietet der Anhang des UWG ausdrücklich.
Wenn zwei Betriebe sich gegenseitig bewerten, ohne Kunden zu sein, sind das keine echten Erfahrungen. Google verbietet Bewertungen aus Interessenkonflikten. Ich rate klar davon ab, auch wenn es harmlos klingt.
Quellen
- UWG Anhang zu § 3 Abs. 3 (Nr. 23b, 23c), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- § 3 UWG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- § 5b UWG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- § 8 UWG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- § 19 UWG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 04.11.2026
- Google Maps: Verbotene und eingeschränkte Inhalte, abgerufen am 04.11.2026
- Google Business Profile Help: Business Profile restrictions for policy violations, abgerufen am 04.11.2026
- Google Maps: Formular zum Melden von Geschäftspraktiken, abgerufen am 04.11.2026