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Mitarbeiter finden

Mitarbeiter-Videos für die Karriereseite: So geht es ohne Filmteam

Mitarbeitervideos mit dem Handy drehen: drei Formate, fünf Interviewfragen, Ausrüstung, Einwilligung nach BDSG und was passiert, wenn jemand geht.

Armin FranzAktualisiert am 7 Min. Lesezeit
Armin Franz im Anzug erklärt etwas mit offenen Händen vor einer Glasfassade
Kurz gesagt

Ein gutes Mitarbeitervideo für die Karriereseite drehst du mit dem Handy, einem Ansteckmikrofon und fünf konkreten Fragen. Ein Kollege erzählt frei, warum er bei dir arbeitet, 30 bis 60 Sekunden reichen. Vorher holst du seine Einwilligung schriftlich oder elektronisch ein, mit Hinweis auf das Widerrufsrecht.

In diesem Artikel
  1. Wie drehst du Mitarbeiter-Videos ohne Filmteam?
  2. Welche Videos braucht eine Karriereseite?
  3. Welche Ausrüstung brauchst du für Mitarbeiter-Videos?
  4. Wie bekommst du Mitarbeiter vor die Kamera?
  5. Welche Fragen stellst du im Mitarbeiter-Interview?
  6. Brauchst du eine Einwilligung für Mitarbeiter-Videos?
  7. Was passiert mit dem Video, wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt?
  8. Wo zeigst du die Mitarbeiter-Videos am besten?
  9. Häufige Fragen

Wie drehst du Mitarbeiter-Videos ohne Filmteam?

Mit dem Handy, einem Ansteckmikrofon und fünf guten Fragen. Ein Mitarbeiter, ein ruhiger Ort, 30 bis 60 Sekunden pro Video. Echtheit schlägt Hochglanz.

Ein Imagefilm mit Drohne und Musik wirkt schön, sagt einem Gesellen aber wenig. Er will wissen, wie es sich anfühlt, bei dir zu arbeiten. In der Randstad Employer Brand Research 2026 nannten 54 Prozent ein angenehmes Arbeitsklima als wichtigen Grund für die Wahl des Arbeitgebers. Das erzählt ihm am glaubwürdigsten jemand, der genau das jeden Tag tut: dein Kollege, mit seinen eigenen Worten.

Dafür brauchst du kein Budget für eine Produktion, sondern einen Nachmittag, ein aktuelles Handy und eine Einwilligung.

Welche Videos braucht eine Karriereseite?

Drei Formate reichen für den Anfang: ein kurzes Interview mit einem Mitarbeiter, ein Blick in den Arbeitstag und eine persönliche Begrüßung vom Chef.

Drei Formate plus ein Bonus

  1. Mitarbeiter-Interview, 30 bis 60 Sekunden: Ein Kollege erzählt, warum er bei dir ist. Ideal für die Karriereseite und jede Stellenseite.
  2. Ein Tag in 45 Sekunden: Kurze Schnitte vom Morgen im Lager bis zum fertigen Auftrag. Zeigt Fahrzeuge, Werkzeug, Baustellen.
  3. Chef-Begrüßung, 30 Sekunden: Du stellst dich vor und sagst, was dir bei neuen Leuten wichtig ist. Schafft Vertrauen vor dem ersten Anruf.
  4. Bonus für Azubis: Dein Azubi zeigt, was er im ersten Lehrjahr gelernt hat. Das spricht Schüler und Eltern an.

Welche Ausrüstung brauchst du für Mitarbeiter-Videos?

Ein aktuelles Smartphone, ein Ansteckmikrofon für das Handy und ein günstiges Stativ. Licht kommt am besten vom Fenster oder vom Tageslicht draußen.

Der häufigste Fehler ist schlechter Ton, nicht schlechtes Bild. Ein Video, bei dem man den Mitarbeiter wegen Werkstattlärm kaum versteht, schaut niemand zu Ende. Ein Ansteckmikrofon löst das Problem fast vollständig.

Dreh im Hochformat, wenn die Videos auch auf Instagram oder TikTok laufen sollen, und im Querformat, wenn sie vor allem auf die Website kommen. Mehr Tipps zu Bildern mit dem Handy stehen in Fotos für die Website mit dem Handy.

Wie bekommst du Mitarbeiter vor die Kamera?

Frag die, die gern reden, nicht automatisch die Dienstältesten. Erklär den Zweck, zeig vorher die Fragen und dreh lieber zweimal.

Viele Handwerker sind vor der Kamera erst einmal steif. Das ist normal. Hilfreich ist: nicht ablesen lassen, sondern frei erzählen. Stell dich neben die Kamera und frag wie im Gespräch. Der Mitarbeiter schaut dich an, nicht ins Objektiv.

Dass ungeschliffene Sprache besser wirkt als ein Werbetext, sehe ich bei meinen eigenen Kundeninterviews. In den Videos bei den Fallstudien erzählen Inhaber in ihren eigenen Worten, mit Pausen und Umwegen. Genau das überzeugt.

Genau dieser Ton funktioniert auch im Recruiting: einfache Sätze, echte Erfahrung, kein Drehbuch. Ein "äh" zwischendurch schadet nicht, es macht das Video glaubwürdig.

Welche Fragen stellst du im Mitarbeiter-Interview?

Fragen nach konkreten Erlebnissen, nicht nach Meinungen. Was hast du gestern gemacht, was war dein bester Auftrag, warum bist du hier geblieben?

Fünf Fragen, die gute Antworten bringen

  • Was machst du hier, und seit wann?
  • Wie sieht ein normaler Arbeitstag bei dir aus?
  • Was war der Auftrag, auf den du am meisten stolz bist?
  • Warum bist du hier und nicht woanders?
  • Was würdest du einem Freund sagen, der überlegt, hier anzufangen?

Brauchst du eine Einwilligung für Mitarbeiter-Videos?

Ja. Für Videos, die du zur Werbung veröffentlichst, brauchst du die Einwilligung des Mitarbeiters, schriftlich oder elektronisch, freiwillig und mit Hinweis auf das Widerrufsrecht.

Im Arbeitsverhältnis gilt § 26 Abs. 2 BDSG: Die Einwilligung muss freiwillig sein und schriftlich oder elektronisch erfolgen, und der Mitarbeiter muss in Textform über Zweck und Widerrufsrecht informiert werden (§ 26 BDSG). Dazu kommt das Recht am eigenen Bild nach § 22 Kunsturhebergesetz.

Schreib in die Einwilligung konkret, wo das Video läuft (Website, Instagram, YouTube), wie lange und was nach dem Ausscheiden passiert. Wer nicht mitmachen will, darf keinen Nachteil haben. Mehr dazu in Fotos von Kunden und Mitarbeitern zeigen.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 04.11.2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.

Was passiert mit dem Video, wenn der Mitarbeiter den Betrieb verlässt?

Die Einwilligung endet nicht automatisch. Ein Widerruf ist aber möglich, wenn der frühere Mitarbeiter einen nachvollziehbaren Grund nennt. Persönliche Interviews nimmst du besser freiwillig offline.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2015 entschieden, dass eine schriftliche Einwilligung nicht automatisch mit dem Arbeitsverhältnis endet, zumindest wenn das Video nur illustriert und nicht auf die Person zugeschnitten ist. Für einen Widerruf braucht es einen plausiblen Grund (BAG, Urteil vom 19.02.2015, 8 AZR 1011/13).

Ein Interview, in dem jemand erzählt, warum er gern bei dir arbeitet, ist aber sehr persönlich. Wenn die Person geht, wirkt das Video ohnehin unehrlich. Nimm es raus, das ist fair und glaubwürdig.

Wo zeigst du die Mitarbeiter-Videos am besten?

Zuerst auf Karriereseite und Stellenseiten, dann auf Instagram, Facebook und im Google-Unternehmensprofil. Social Media bringt die Leute, die Website überzeugt sie.

Bau YouTube-Videos auf der Website nur datenschutzfreundlich ein, also mit Zwei-Klick-Lösung oder im erweiterten Datenschutzmodus. Wie das geht, steht in YouTube-Videos datenschutzfreundlich einbinden. Wo die Videos auf der Karriereseite am meisten bewirken, zeige ich in Karriereseite für Handwerksbetriebe.

Für Social Media lohnt sich ein Blick auf die Zahlen: Laut ARD/ZDF-Medienstudie 2026 nutzen 40 Prozent der Menschen ab 14 Jahren Instagram mindestens einmal pro Woche (OnlineMarketing.de). Wenn du das gemeinsam angehen willst: Im Erstgespräch klären wir in rund 15 Minuten, wen du suchst und wie deine Website das zeigen kann.

Dein Drehtag in fünf Schritten

  1. Einwilligung holen

    Vorher, schriftlich, mit Zweck, Kanälen und Widerrufsrecht.

  2. Ort wählen

    Ruhig, hell, typisch für deinen Betrieb. Werkstatt in der Pause statt bei laufender Maschine.

  3. Technik prüfen

    Mikro anstecken, Testaufnahme, Ton anhören. Erst dann richtig drehen.

  4. Frei erzählen lassen

    Fragen stellen, nicht ablesen lassen. Lieber zwei, drei Durchgänge.

  5. Kurz schneiden

    Die besten 30 bis 60 Sekunden, Untertitel dazu, weil viele ohne Ton schauen. Wie KI beim Schnitt hilft, steht in Videos mit Handy und KI.

Häufige Fragen

Armin Franz sitzt lächelnd an einem Holztisch vor einem hellen Sprossenfenster

Armin Franz

Webdesigner für Handwerksbetriebe in Bayern

Ich baue Websites für Handwerksbetriebe und sorge dafür, dass sie bei Google und in KI-Suchen gefunden werden. In diesem Ratgeber schreibe ich auf, was ich aus Kundengesprächen und eigenen Projekten weiß.

Mehr über mich

Quellen

  1. § 26 BDSG: Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, abgerufen am 04.11.2026
  2. § 22 KunstUrhG: Recht am eigenen Bild, abgerufen am 04.11.2026
  3. VDIV: BAG 19.02.2015, 8 AZR 1011/13, Einwilligung erlischt nicht automatisch, abgerufen am 04.11.2026
  4. Randstad Employer Brand Research 2026, abgerufen am 04.11.2026
  5. OnlineMarketing.de: ARD/ZDF-Medienstudie 2026, abgerufen am 04.11.2026