Schlechte Erfahrung mit der Webagentur: So wechselst du sauber
Webagentur wechseln ohne Streit: Domain und AuthInfo sichern, Zugänge und E-Mails retten, Vertrag prüfen, Rankings halten. Mit Sicherungsliste und Vorlage.
Bevor du kündigst, sicherst du drei Dinge: die Domain auf deinen Namen samt AuthInfo-Code, alle Zugänge zu Website, Hosting, E-Mail, Google-Profil und Search Console, dazu eine Kopie aller Inhalte. Dann prüfst du Vertrag und Fristen und planst den Umzug mit Weiterleitungen. Streit ist dafür selten nötig.
In diesem Artikel
- Wie wechsle ich die Webagentur, ohne alles zu verlieren?
- Wem gehört meine Domain?
- Was ist der AuthInfo-Code und wie bekommst du ihn?
- Welche Zugänge und Daten musst du sichern?
- Kannst du einen laufenden Website-Vertrag kündigen?
- Wie verhinderst du, dass Rankings beim Wechsel verloren gehen?
- Wie sprichst du die Kündigung an, ohne Streit?
- Woran erkennst du, dass der nächste Anbieter besser passt?
- Häufige Fragen
Wie wechsle ich die Webagentur, ohne alles zu verlieren?
Erst sichern, dann kündigen: Domain, Zugänge und Inhalte in deine Hand bringen. Danach Vertrag prüfen, kündigen und den Umzug mit Weiterleitungen planen.
Wenn du für deine Website ein paar tausend Euro bezahlt hast, danach noch einmal viel Geld in Suchmaschinenoptimierung gesteckt hast und trotzdem kaum jemand anruft, bist du nicht nur enttäuscht. Du bist gebrannt. Und auf Streit hast du erst recht keine Lust.
Für einen sauberen Wechsel brauchst du in den meisten Fällen keinen Streit, sondern eine Reihenfolge. Wer zuerst sichert und dann kündigt, verliert weder Adresse noch E-Mails noch Google-Platzierungen.
Wem gehört meine Domain?
Dem, der als Domaininhaber eingetragen ist. Das solltest du sein. Steht dort deine Agentur, gehört die Adresse rechtlich ihr, und der Wechsel wird deutlich schwieriger.
Bei .de-Domains führt die DENIC das Register. Die öffentliche Domainabfrage nennt aber nicht unbedingt den Namen des Inhabers, sondern eine Kontaktstelle. Am schnellsten klärst du es so: Frag deinen Anbieter schriftlich, wer als Inhaber eingetragen ist, und lass dir das bestätigen. Steht dort die Agentur, bitte um Übertragung auf dich, bevor du kündigst.
Warum die Domain so wichtig ist und was sie normalerweise kostet, steht in Was kostet eine Domain.
Was ist der AuthInfo-Code und wie bekommst du ihn?
Ein Passwort für den Umzug deiner .de-Domain zu einem neuen Anbieter. Der bisherige Anbieter erzeugt ihn auf Wunsch des Inhabers, der neue braucht ihn.
Laut DENIC läuft ein Anbieterwechsel in zwei Schritten: Du forderst beim bisherigen Anbieter den AuthInfo an, der neue Anbieter zieht die Domain damit um. Vorher muss der bisherige Anbieter prüfen, dass der Wechsel wirklich vom Domaininhaber kommt. Gebühren dafür legt jeder Anbieter selbst fest.
Ist dein bisheriger Anbieter nicht erreichbar oder kommst du nicht weiter, kann die DENIC laut eigener Auskunft vorübergehend helfen, bis du einen neuen Anbieter hast.
Welche Zugänge und Daten musst du sichern?
Domain, Hosting, E-Mail-Postfächer, das Website-System, Google-Unternehmensprofil, Search Console und alle Texte, Fotos und Logos in Originalgröße. Dazu eine Liste aller Seitenadressen.
Sicherungsliste vor der Kündigung
| Was | Warum | So sicherst du es |
|---|---|---|
| Domain | deine Adresse im Netz | Inhaber prüfen, AuthInfo anfordern |
| E-Mail-Postfächer | laufen oft über dieselbe Agentur | Mails exportieren, neues Postfach vor der Kündigung einrichten |
| Google-Unternehmensprofil | Bewertungen und Anrufe | dich selbst als Inhaber eintragen lassen |
| Search Console | Daten der letzten Monate | eigene Inhaberschaft bestätigen |
| Texte, Fotos, Logos | dein Material für die neue Seite | Export oder Download in Originalgröße |
| Liste aller Seitenadressen | für Weiterleitungen | Sitemap speichern oder Adressen notieren |
Läuft dein Postfach über die Agentur, sind mit der Kündigung oft auch deine E-Mails weg. Richte das neue Postfach ein und exportiere alte Mails, bevor du irgendetwas kündigst.
Kannst du einen laufenden Website-Vertrag kündigen?
Die Erstellung kannst du bis zur Fertigstellung kündigen, zahlen musst du meist trotzdem. Bei Wartung, Hosting oder Miete zählen Laufzeit und Frist im Vertrag.
Der Bundesgerichtshof hat einen sogenannten Internet-System-Vertrag, also Erstellung und Betreuung einer Website, mit Urteil vom 4. März 2010 (III ZR 79/09) als Werkvertrag eingeordnet. Für Werkverträge gilt § 648 BGB: Du kannst bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Der Auftragnehmer kann dann aber die vereinbarte Vergütung verlangen, abzüglich ersparter Kosten und anderweitiger Einnahmen. Für den noch nicht erbrachten Teil vermutet das Gesetz, dass ihm 5 Prozent der darauf entfallenden Vergütung zustehen.
Bei Mietmodellen und Wartungsverträgen steht die Antwort im Vertrag selbst. Was dort typischerweise drinsteht, erkläre ich in Website-Vertrag: Laufzeit und Kündigung und Website mieten oder kaufen.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 04.11.2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Wie verhinderst du, dass Rankings beim Wechsel verloren gehen?
Alte Adressen per Weiterleitung auf die passenden neuen Seiten umleiten, Inhalte, die gut ranken, übernehmen und die neue Seite in der Search Console prüfen.
Ohne Weiterleitungen landen Besucher und Google auf Fehlerseiten. Deshalb ist die Liste aller alten Adressen so wichtig. Die vollständige Anleitung steht in Website-Relaunch ohne Ranking-Verlust.
Wie sprichst du die Kündigung an, ohne Streit?
Sachlich, schriftlich und mit Frist: Bitte um AuthInfo-Code, Zugänge und Datenexport bis zu einem festen Datum. Vorwürfe helfen nicht, eine klare Liste schon.
Der Wechsel in sieben Schritten
- Bestandsaufnahme
Welche Verträge laufen, für Domain, Hosting, E-Mail, Wartung? Welche Fristen gelten?
- Inhaber prüfen
Domain, Google-Profil und Search Console müssen auf dich laufen.
- Sichern
E-Mails, Texte, Fotos, Logos, Liste der Seitenadressen.
- Neues vorbereiten
Neues Postfach und neue Website fertig machen, die alte bleibt noch online.
- Schriftlich anfragen
AuthInfo, Zugänge und Export mit Datum anfordern, freundlich und klar.
- Umziehen
Domain umziehen, Weiterleitungen einrichten, Formulare testen.
- Kündigen
Erst wenn alles läuft, die alten Verträge fristgerecht kündigen.
„Ich habe mich entschieden, die Betreuung meiner Website zu beenden. Bitte sende mir bis zum [Datum] den AuthInfo-Code für [Domain], die Zugänge zu Website, Hosting und Postfächern sowie einen Export aller Inhalte. Danke für die bisherige Zusammenarbeit.“
Woran erkennst du, dass der nächste Anbieter besser passt?
An Fallstudien mit Ergebnissen, an einer Domain auf deinen Namen, an einem festen Preis vorab und daran, dass er zuerst nach deinen Wunschaufträgen fragt.
Welche zehn Fragen du dem nächsten Anbieter stellen solltest, steht in Den richtigen Webdesigner finden. Und wenn du einen Blick von außen willst: Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deine jetzige Seite, klären, was sie schon schafft, und welche Schritte du für einen sauberen Wechsel brauchst.
Häufige Fragen
Das hängt vom Vertrag ab. Bei einem Mietmodell gehört die Seite oft dem Anbieter und endet mit dem Vertrag. Hast du die Seite gekauft, solltest du einen Export bekommen. Prüf deshalb vor der Kündigung, welches Modell du hast.
Was du selbst geliefert hast, gehört dir. Für Texte und Bilder, die die Agentur erstellt oder eingekauft hat, kommt es auf die vereinbarten Nutzungsrechte an. Fehlen sie im Vertrag, frag schriftlich nach, bevor du Material weiterverwendest.
Laut DENIC legt jeder Anbieter die Gebühren für einen Anbieterwechsel selbst fest. Frag beim alten und beim neuen Anbieter nach. Oft ist der Umzug günstig oder im neuen Paket enthalten.
Nein, besser nicht. Lass die alte Seite online, bis die neue fertig und getestet ist. Erst dann ziehst du die Domain um. So bleibst du ohne Unterbrechung erreichbar und verlierst keine Anfragen.
Schreib mit Frist und dokumentiere alles. Bei .de-Domains kannst du dich an die DENIC wenden, die laut eigener Auskunft vorübergehend helfen kann, wenn der Anbieter nicht erreichbar ist. Bei Streit über den Vertrag hilft ein Fachanwalt.
Quellen
- DENIC: FAQ für Domaininhaber (Anbieterwechsel, AuthInfo), abgerufen am 04.11.2026
- § 648 BGB, Kündigungsrecht des Bestellers, abgerufen am 04.11.2026
- BGH, Urteil vom 04.03.2010, III ZR 79/09 (Volltext bei lexetius), abgerufen am 04.11.2026
- Armin Franz: Fallstudien (Manufaktur Mücke), abgerufen am 04.11.2026