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Recht und Pflichten

Website rechtssicher machen: Die Checkliste für Betriebe

Website rechtssicher machen: Checkliste für Betriebe mit Impressum, Datenschutz, Cookies, Bildern, Preisen, BFSG und allen Änderungen bis November 2026.

Armin FranzAktualisiert am 7 Min. Lesezeit
Armin Franz zeigt vor dem Bücherregal in seinem Büro ein Fachbuch
Kurz gesagt

Eine rechtssichere Website braucht ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG, eine passende Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Tracking, Videos und Karten, lizenzierte Bilder und ehrliche Preise und Werbeaussagen. Seit 2024 kamen neue Gesetzesnamen, das BFSG, das Ende der OS-Plattform und der Widerrufsbutton dazu. Ein Jahrescheck in 60 Minuten hilft, alles aktuell zu halten.

In diesem Artikel
  1. Was gehört zu einer rechtssicheren Website für Betriebe?
  2. Welche Pflichtangaben braucht die Website?
  3. Was muss ich beim Datenschutz auf der Website beachten?
  4. Welche Bilder und Fotos darf ich auf der Website zeigen?
  5. Was ist bei Werbeaussagen und Preisen erlaubt?
  6. Was hat sich seit 2024 rechtlich für Websites geändert?
  7. Darf mein Webdesigner die Website rechtlich prüfen?
  8. Wie oft sollte ich meine Website rechtlich durchsehen?
  9. Häufige Fragen

Was gehört zu einer rechtssicheren Website für Betriebe?

Ein vollständiges Impressum, eine passende Datenschutzerklärung, sauber eingebundene fremde Dienste, lizenzierte Bilder, ehrliche Werbeaussagen und Preise. Dazu kommen je nach Angebot AGB und Barrierefreiheit.

Diese Checkliste ist der Einstieg in alle Rechtsthemen meines Ratgebers. Zu jedem Punkt gibt es einen eigenen Artikel mit Paragrafen, Quellen und Schritt-für-Schritt-Anleitung. Du musst nicht alles an einem Tag erledigen. Arbeite die Liste in Ruhe ab, am besten in der Reihenfolge unten.

Ein Wort vorweg zum Begriff: Hundertprozentig rechtssicher ist keine Website. Gesetze ändern sich, Gerichte entscheiden unterschiedlich, und manche Fragen sind schlicht umstritten. Ziel ist eine Seite, die die klaren Pflichten erfüllt und bei den offenen Fragen vernünftig abwägt.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 4. November 2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.

Welche Pflichtangaben braucht die Website?

Ein Impressum nach § 5 DDG mit Name, Anschrift, Kontakt und bei Handwerkern den Kammerangaben. Bei GmbH, UG und eingetragenen Kaufleuten kommen Pflichtangaben in jeder geschäftlichen E-Mail dazu.

1. Pflichtangaben

Was muss ich beim Datenschutz auf der Website beachten?

Eine Datenschutzerklärung, die zu deiner Seite passt, und eine Einwilligung, bevor Tracking, Videos oder Karten Daten an fremde Anbieter schicken. Weniger Dienste machen es einfacher.

2. Datenschutz und eingebundene Dienste

Welche Bilder und Fotos darf ich auf der Website zeigen?

Eigene Fotos, Bilder mit geklärten Nutzungsrechten und lizenzierte Stockfotos. Sind Menschen erkennbar, brauchst du zusätzlich ihre Einwilligung, bei Mitarbeitern schriftlich oder elektronisch.

3. Bilder und Personen

Was ist bei Werbeaussagen und Preisen erlaubt?

Alles, was stimmt und belegbar ist. Preise für Privatkunden nennst du inklusive Mehrwertsteuer, Bewertungen müssen echt sein, und mit Meisterbetrieb wirbst du nur mit einem Meister.

4. Werbung, Preise, Barrierefreiheit

Was hat sich seit 2024 rechtlich für Websites geändert?

Einiges: neue Gesetzesnamen, das Barrierefreiheitsgesetz, das Ende der EU-Streitschlichtungsplattform und der Widerrufsbutton für Online-Verträge. Wer seit 2023 nichts angepasst hat, hat Nachholbedarf.

Was sich seit 2024 geändert hat

Was sich seit 2024 geändert hat
SeitWasWas du tun solltest
Mai 2024Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löst das TMG ab, das TTDSG heißt jetzt TDDDGImpressum und Datenschutzerklärung auf neue Gesetzesnamen prüfen
1. April 2025EinwilligungsverwaltungsverordnungNichts, die Nutzung ist freiwillig
28. Juni 2025Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)Prüfen, ob Shop oder Buchung betroffen sind, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen
20. Juli 2025EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschaltetLink aus Impressum, AGB und Signatur entfernen
19. Juni 2026Widerrufsbutton für Online-Verträge mit VerbrauchernBei Online-Buchung oder Shop umsetzen
Quellen: DDG, TDDDG, BFSG auf gesetze-im-internet.de; IHK Gera, IHK Osnabrück, IHK für Oberfranken Bayreuth. Stand 4. November 2026.

Offen ist weiterhin, wie der EuGH die Grundsatzfragen zu Google-Fonts-Schadensersatz entscheidet, die der BGH ihm 2025 vorgelegt hat. Auch beim Verhältnis von Kunsturhebergesetz und DSGVO bei Mitarbeiterfotos und bei Statistik ohne Cookies gibt es keine einheitliche Linie. In den Einzelartikeln sage ich dir jeweils offen, wo die Lage unklar ist.

Darf mein Webdesigner die Website rechtlich prüfen?

Nein, nicht im Sinne einer Rechtsberatung. Die ist Anwälten und bestimmten Stellen wie Kammern vorbehalten. Ein Webdesigner kann aber technisch prüfen, was deine Seite tut, und sauber umsetzen.

Das regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz: Rechtliche Prüfungen im Einzelfall dürfen nur erbringen, die das Gesetz dazu erlaubt. Seriöse Webdesigner sagen dir deshalb, was technisch passiert, und schicken dich für die rechtliche Bewertung zu Kammer oder Anwalt.

Genau so arbeite ich. Der kostenlose Website-Check zeigt dir ohne Anmeldung in unter einer Minute, welche Fehler auf deiner Startseite Anfragen kosten. Was technisch auf deiner Seite läuft, schauen wir bei Bedarf im Erstgespräch gemeinsam an. Die rechtliche Bewertung nimmst du dann zu deiner Kammer oder deinem Anwalt mit.

Wie oft sollte ich meine Website rechtlich durchsehen?

Einmal im Jahr gründlich und zusätzlich immer dann, wenn du einen neuen Dienst einbaust, deine Rechtsform änderst oder ein neues Gesetz für Websites in Kraft tritt.

Der Jahrescheck in 60 Minuten

  1. Impressum und Signatur

    Stimmen Adresse, Kontakt, Register, Kammer? Kein OS-Link mehr? 10 Minuten.

  2. Dienste prüfen

    Seite im privaten Fenster öffnen und in den Entwicklertools schauen, welche fremden Adressen vor dem ersten Klick laden. 15 Minuten.

  3. Datenschutzerklärung abgleichen

    Steht jeder Dienst drin, und nichts, was du nicht nutzt? 10 Minuten.

  4. Bilder und Stimmen

    Lizenzen und Einwilligungen vorhanden? Ausgeschiedene Mitarbeiter entfernt? 10 Minuten.

  5. Werbung und Preise

    Stimmen Meisterangaben, Preise, Bewertungszahlen und Datum? 10 Minuten.

  6. Neues prüfen

    Hat sich etwas geändert? Ein Blick in den Newsletter deiner Kammer reicht meist. 5 Minuten.

Und wenn doch einmal Post vom Anwalt kommt: Ruhe bewahren und den Ratgeber Abmahnung wegen der Website lesen. Die meisten Probleme lassen sich mit kühlem Kopf lösen.

Häufige Fragen

Armin Franz sitzt lächelnd an einem Holztisch vor einem hellen Sprossenfenster

Armin Franz

Webdesigner für Handwerksbetriebe in Bayern

Ich baue Websites für Handwerksbetriebe und sorge dafür, dass sie bei Google und in KI-Suchen gefunden werden. In diesem Ratgeber schreibe ich auf, was ich aus Kundengesprächen und eigenen Projekten weiß.

Mehr über mich

Quellen

  1. § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten, abgerufen am 04.11.2026
  2. § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, abgerufen am 04.11.2026
  3. § 3 BFSG: Barrierefreiheitsanforderungen, Ausnahme Kleinstunternehmen, abgerufen am 04.11.2026
  4. IHK Osnabrück: OS-Plattform seit 20.07.2025 eingestellt, abgerufen am 04.11.2026
  5. IHK für Oberfranken Bayreuth: Widerrufsbutton wird Pflicht, abgerufen am 04.11.2026
  6. IHK Gera: Einwilligungsverwaltungsverordnung seit 01.04.2025, abgerufen am 04.11.2026
  7. § 3 RDG: Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, abgerufen am 04.11.2026
  8. § 5b UWG: Wesentliche Informationen (Bewertungen), abgerufen am 04.11.2026