Website rechtssicher machen: Die Checkliste für Betriebe
Website rechtssicher machen: Checkliste für Betriebe mit Impressum, Datenschutz, Cookies, Bildern, Preisen, BFSG und allen Änderungen bis November 2026.
Eine rechtssichere Website braucht ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG, eine passende Datenschutzerklärung, Einwilligungen für Tracking, Videos und Karten, lizenzierte Bilder und ehrliche Preise und Werbeaussagen. Seit 2024 kamen neue Gesetzesnamen, das BFSG, das Ende der OS-Plattform und der Widerrufsbutton dazu. Ein Jahrescheck in 60 Minuten hilft, alles aktuell zu halten.
In diesem Artikel
- Was gehört zu einer rechtssicheren Website für Betriebe?
- Welche Pflichtangaben braucht die Website?
- Was muss ich beim Datenschutz auf der Website beachten?
- Welche Bilder und Fotos darf ich auf der Website zeigen?
- Was ist bei Werbeaussagen und Preisen erlaubt?
- Was hat sich seit 2024 rechtlich für Websites geändert?
- Darf mein Webdesigner die Website rechtlich prüfen?
- Wie oft sollte ich meine Website rechtlich durchsehen?
- Häufige Fragen
Was gehört zu einer rechtssicheren Website für Betriebe?
Ein vollständiges Impressum, eine passende Datenschutzerklärung, sauber eingebundene fremde Dienste, lizenzierte Bilder, ehrliche Werbeaussagen und Preise. Dazu kommen je nach Angebot AGB und Barrierefreiheit.
Diese Checkliste ist der Einstieg in alle Rechtsthemen meines Ratgebers. Zu jedem Punkt gibt es einen eigenen Artikel mit Paragrafen, Quellen und Schritt-für-Schritt-Anleitung. Du musst nicht alles an einem Tag erledigen. Arbeite die Liste in Ruhe ab, am besten in der Reihenfolge unten.
Ein Wort vorweg zum Begriff: Hundertprozentig rechtssicher ist keine Website. Gesetze ändern sich, Gerichte entscheiden unterschiedlich, und manche Fragen sind schlicht umstritten. Ziel ist eine Seite, die die klaren Pflichten erfüllt und bei den offenen Fragen vernünftig abwägt.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick, Stand 4. November 2026. Er ersetzt keine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt. Im Zweifel frag deine Handwerkskammer oder einen Fachanwalt.
Welche Pflichtangaben braucht die Website?
Ein Impressum nach § 5 DDG mit Name, Anschrift, Kontakt und bei Handwerkern den Kammerangaben. Bei GmbH, UG und eingetragenen Kaufleuten kommen Pflichtangaben in jeder geschäftlichen E-Mail dazu.
1. Pflichtangaben
- Impressum: „Angaben gemäß § 5 DDG“, Kammer, Berufsbezeichnung, Handwerksordnung, kein Link mehr zur OS-Plattform. Alles dazu: Impressum für Handwerker.
- E-Mail-Signatur: Firma, Sitz, Register und Geschäftsführer je nach Rechtsform. Siehe Pflichtangaben in der E-Mail-Signatur.
- AGB, falls genutzt: Im Angebot einbeziehen, nicht nur auf die Website stellen. Siehe AGB für Handwerker.
Was muss ich beim Datenschutz auf der Website beachten?
Eine Datenschutzerklärung, die zu deiner Seite passt, und eine Einwilligung, bevor Tracking, Videos oder Karten Daten an fremde Anbieter schicken. Weniger Dienste machen es einfacher.
2. Datenschutz und eingebundene Dienste
- Datenschutzerklärung: Alle tatsächlich genutzten Dienste, aktuelle Gesetzesnamen, Stand-Datum. Siehe Datenschutzerklärung für die Firmenwebsite.
- Cookie-Banner nur wenn nötig: Und dann mit gleichwertigem Ablehnen-Knopf. Siehe Cookie-Banner: Wann brauchst du einen?.
- Schriften lokal: Keine Verbindung zu Google Fonts beim Seitenaufruf. Siehe Google Fonts und Abmahnungen.
- Videos mit Klick: YouTube erst nach Zustimmung laden. Siehe YouTube-Videos datenschutzfreundlich einbinden.
- Karte mit Klick oder als Link: Siehe Google Maps datenschutzfreundlich einbinden.
- Kontaktformular: Wenige Pflichtfelder, verschlüsselt, Löschfrist. Siehe Kontaktformular und Datenschutz.
- WhatsApp: Klick-Link statt Widget, Firmenhandy. Siehe WhatsApp Business im Betrieb.
Welche Bilder und Fotos darf ich auf der Website zeigen?
Eigene Fotos, Bilder mit geklärten Nutzungsrechten und lizenzierte Stockfotos. Sind Menschen erkennbar, brauchst du zusätzlich ihre Einwilligung, bei Mitarbeitern schriftlich oder elektronisch.
3. Bilder und Personen
- Lizenzen: Zu jedem fremden Bild Lizenz und Quelle gesichert, Bildnachweis wo nötig. Siehe Bilder und Urheberrecht.
- Personen: Einwilligung von Mitarbeitern und Kunden, Widerruf geregelt. Siehe Fotos von Kunden und Mitarbeitern zeigen.
Was ist bei Werbeaussagen und Preisen erlaubt?
Alles, was stimmt und belegbar ist. Preise für Privatkunden nennst du inklusive Mehrwertsteuer, Bewertungen müssen echt sein, und mit Meisterbetrieb wirbst du nur mit einem Meister.
4. Werbung, Preise, Barrierefreiheit
- Preise: Gesamtpreise für Privatkunden, realistische Ab-Preise. Siehe Preise auf der Website angeben.
- Kundenstimmen: Echt, mit Zustimmung, mit Prüfhinweis nach § 5b Abs. 3 UWG. Siehe Werbung mit Kundenstimmen und Bewertungen.
- Qualifikation: „Meisterbetrieb“ nur mit Meister in der Leitung. Siehe Mit Meisterbetrieb werben.
- Barrierefreiheit: Prüfen, ob das BFSG für deinen Online-Shop oder deine Buchung gilt. Siehe Barrierefreiheit und BFSG.
Was hat sich seit 2024 rechtlich für Websites geändert?
Einiges: neue Gesetzesnamen, das Barrierefreiheitsgesetz, das Ende der EU-Streitschlichtungsplattform und der Widerrufsbutton für Online-Verträge. Wer seit 2023 nichts angepasst hat, hat Nachholbedarf.
Was sich seit 2024 geändert hat
| Seit | Was | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Mai 2024 | Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löst das TMG ab, das TTDSG heißt jetzt TDDDG | Impressum und Datenschutzerklärung auf neue Gesetzesnamen prüfen |
| 1. April 2025 | Einwilligungsverwaltungsverordnung | Nichts, die Nutzung ist freiwillig |
| 28. Juni 2025 | Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) | Prüfen, ob Shop oder Buchung betroffen sind, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen ausgenommen |
| 20. Juli 2025 | EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung abgeschaltet | Link aus Impressum, AGB und Signatur entfernen |
| 19. Juni 2026 | Widerrufsbutton für Online-Verträge mit Verbrauchern | Bei Online-Buchung oder Shop umsetzen |
Offen ist weiterhin, wie der EuGH die Grundsatzfragen zu Google-Fonts-Schadensersatz entscheidet, die der BGH ihm 2025 vorgelegt hat. Auch beim Verhältnis von Kunsturhebergesetz und DSGVO bei Mitarbeiterfotos und bei Statistik ohne Cookies gibt es keine einheitliche Linie. In den Einzelartikeln sage ich dir jeweils offen, wo die Lage unklar ist.
Darf mein Webdesigner die Website rechtlich prüfen?
Nein, nicht im Sinne einer Rechtsberatung. Die ist Anwälten und bestimmten Stellen wie Kammern vorbehalten. Ein Webdesigner kann aber technisch prüfen, was deine Seite tut, und sauber umsetzen.
Das regelt das Rechtsdienstleistungsgesetz: Rechtliche Prüfungen im Einzelfall dürfen nur erbringen, die das Gesetz dazu erlaubt. Seriöse Webdesigner sagen dir deshalb, was technisch passiert, und schicken dich für die rechtliche Bewertung zu Kammer oder Anwalt.
Genau so arbeite ich. Der kostenlose Website-Check zeigt dir ohne Anmeldung in unter einer Minute, welche Fehler auf deiner Startseite Anfragen kosten. Was technisch auf deiner Seite läuft, schauen wir bei Bedarf im Erstgespräch gemeinsam an. Die rechtliche Bewertung nimmst du dann zu deiner Kammer oder deinem Anwalt mit.
Wie oft sollte ich meine Website rechtlich durchsehen?
Einmal im Jahr gründlich und zusätzlich immer dann, wenn du einen neuen Dienst einbaust, deine Rechtsform änderst oder ein neues Gesetz für Websites in Kraft tritt.
Der Jahrescheck in 60 Minuten
- Impressum und Signatur
Stimmen Adresse, Kontakt, Register, Kammer? Kein OS-Link mehr? 10 Minuten.
- Dienste prüfen
Seite im privaten Fenster öffnen und in den Entwicklertools schauen, welche fremden Adressen vor dem ersten Klick laden. 15 Minuten.
- Datenschutzerklärung abgleichen
Steht jeder Dienst drin, und nichts, was du nicht nutzt? 10 Minuten.
- Bilder und Stimmen
Lizenzen und Einwilligungen vorhanden? Ausgeschiedene Mitarbeiter entfernt? 10 Minuten.
- Werbung und Preise
Stimmen Meisterangaben, Preise, Bewertungszahlen und Datum? 10 Minuten.
- Neues prüfen
Hat sich etwas geändert? Ein Blick in den Newsletter deiner Kammer reicht meist. 5 Minuten.
Und wenn doch einmal Post vom Anwalt kommt: Ruhe bewahren und den Ratgeber Abmahnung wegen der Website lesen. Die meisten Probleme lassen sich mit kühlem Kopf lösen.
Häufige Fragen
Ja. Wenn deine Seite nur technisch notwendige Cookies setzt, Schriften selbst ausliefert und Karten oder Videos erst nach einem Klick lädt, brauchst du in der Regel keinen Banner. Für viele kleine Handwerkerseiten ist das machbar.
Als Grundlage ja. Sie liefern aber nur das, was du eingibst. Die Handwerksangaben im Impressum und die Liste deiner tatsächlich genutzten Dienste musst du selbst prüfen.
Gegenüber Besuchern und Abmahnern haftest zunächst du als Betreiber. Ob du dir den Schaden vom Webdesigner zurückholen kannst, hängt von eurem Vertrag ab. Regle deshalb schriftlich, wer für Bilder, Einbindungen und Texte verantwortlich ist.
Ja. Ob Wix, Jimdo, WordPress oder eine individuell gebaute Seite: Verantwortlich ist der Betreiber. Baukästen nehmen dir Technik ab, aber nicht die Pflicht, Inhalte und Einbindungen zu prüfen.
Viele Handwerkskammern bieten ihren Mitgliedern eine erste rechtliche Beratung an. Frag dort zuerst nach, bevor du einen Anwalt beauftragst. Für konkrete Abmahnungen oder Verträge brauchst du aber meist einen Fachanwalt.
Quellen
- § 5 DDG: Allgemeine Informationspflichten, abgerufen am 04.11.2026
- § 25 TDDDG: Schutz der Privatsphäre bei Endeinrichtungen, abgerufen am 04.11.2026
- § 3 BFSG: Barrierefreiheitsanforderungen, Ausnahme Kleinstunternehmen, abgerufen am 04.11.2026
- IHK Osnabrück: OS-Plattform seit 20.07.2025 eingestellt, abgerufen am 04.11.2026
- IHK für Oberfranken Bayreuth: Widerrufsbutton wird Pflicht, abgerufen am 04.11.2026
- IHK Gera: Einwilligungsverwaltungsverordnung seit 01.04.2025, abgerufen am 04.11.2026
- § 3 RDG: Befugnis zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen, abgerufen am 04.11.2026
- § 5b UWG: Wesentliche Informationen (Bewertungen), abgerufen am 04.11.2026